AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mela Music & Musicians, nachträglich MM&M genannt.
§ 1 Geltungsbereich
Allen angebotenen Lieferungen und Leistungen von MM&M liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail).
Die mögliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder einzelner Vertragsbestandteile berührt die Gültigkeit des gesamten Vertrags nicht. In einem solchen Fall werden die betroffenen Klauseln durch rechtlich zulässige Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrags am nächsten kommen.
§ 2 Vertragsabschluss und Datenschutz
Ein Vertrag kommt durch das beiderseitige Einverständnis zustande und wird telefonisch und/oder per E-Mail bestätigt. Bei Kaufleuten kann dies auch durch eine schriftliche Bestätigung des Auftrags durch den Auftragnehmer erfolgen.
Beide Vertragspartner verpflichten sich zur Vertraulichkeit über den Vertragsinhalt und garantieren, dass keine Weitergabe der Vereinbarungen an Dritte erfolgt.
MM&M sichert zu, dass personenbezogene Daten und Kundeninformationen, die für die Durchführung der Veranstaltung bereitgestellt werden, nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 3 Preise und Zahlung
Kostenvoranschläge der Band sind unverbindlich. Nicht im Angebot enthaltene Zusatzleistungen, die durch fehlerhafte Angaben des Auftraggebers erforderlich werden oder zu Verzögerungen bzw. Änderungen führen, werden gesondert gemäß den geltenden Vergütungssätzen in Rechnung gestellt.
Alle mit der Veranstaltung verbundenen zusätzlichen Kosten, wie lokale Abgaben, Künstlersozialkasse-Beiträge, Sozialleistungen oder GEMA-Gebühren, trägt der Auftraggeber.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet. MM&M ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des Netto-Endpreises zu verlangen.
§ 4 Arbeitsbedingungen und Programmgestaltung
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der für den Auftritt von MM&M vorgesehene Platz zur Verfügung steht und dass die Techniker der Band rechtzeitig Zugang zu den Veranstaltungsräumen haben. Falls erforderlich, trägt der Auftraggeber die Kosten für Zufahrtsscheine, Parkausweise oder Eintrittskarten und stellt diese den Musikern rechtzeitig vor dem Auftrittstag zur Verfügung. Verzögerungen oder Erschwernisse, die den rechtzeitigen Spielbeginn der Band verhindern, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Speisen und Getränke in angemessenem Umfang sind für die Musiker und Techniker kostenfrei bereitzustellen. Dies gilt auch für ein Catering durch Dritte, das entsprechend abgesprochen sein muss.
Die Musiker verpflichten sich zur Einhaltung aller getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich Beginn, Spieldauer und Programmgestaltung. Während ihres Auftritts sind sie nicht an kurzfristige künstlerische Weisungen durch den Auftraggeber oder Dritte gebunden. Verspätungen oder Ablaufänderungen, die nicht von der Band zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 5 Haftung und Gewährleistung
Die Haftung von MM&M für Schäden aus vertraglichen Ansprüchen ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Die Band übernimmt keine Haftung für Gegenstände, Materialien, Geräte, Zelte, Instrumente, Räume oder Veranstaltungsorte, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Musiker sowie für Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter, Gäste oder beauftragte Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Bühnen, Stromanschlüsse oder andere in Zusammenhang mit dem Auftritt bereitgestellte Einrichtungen.
Sollte der Auftraggeber Räumlichkeiten oder Flächen für die Veranstaltung stellen, gewährleistet er deren Eignung. Falls Genehmigungen erforderlich sind, ist der Auftraggeber für deren Einholung verantwortlich.
Reklamationen müssen unverzüglich nach Erkennen eines Leistungsmangels erfolgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, zur Schadensvermeidung und -minimierung beizutragen.
§ 6 Krankheit der Musiker
Sollten Mitglieder von MM&M oder einzelne Musiker aufgrund von Krankheit ausfallen, wird für gleichwertigen Ersatz gesorgt, sodass die Veranstaltung wie geplant stattfinden kann. MM&M behält sich das Recht vor, Musiker und Sänger frei auszuwählen.
§ 7 Kündigung und Rücktritt vom Vertrag
Der Auftraggeber kann den Vertrag mit MM&M jederzeit kündigen. In diesem Fall hat er alle bis dahin angefallenen Kosten zu übernehmen. Darüber hinaus sind bei vorzeitiger Vertragsauflösung folgende Zahlungen fällig:
- Rücktritt bis 90 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % des Honorars
- Rücktritt innerhalb von 90 Tagen vor Leistungsbeginn: 100 % des Honorars
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Dies gilt insbesondere, wenn vereinbarte Zahlungen nicht fristgerecht geleistet werden.
Falls eine Veranstaltung aufgrund unvorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich wird, können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten. MM&M hat in diesem Fall Anspruch auf eine angemessene Ausgleichszahlung für bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten.
§ 8 Salvatorische Klausel
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich der Vertragsinhalte. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform, auch die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, verpflichten sich beide Seiten, eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck möglichst nahekommt.